Im nachfolgenden gebe ich euch die Antworten zu den meist gestellten Fragen über die Angeltour. Solltest du noch Fragen haben schickt mir gerne eine Nachricht über das Kontaktformular und ich versuche Sie so schnell wie möglich zu beantworten

F: Wie läuft eine Guidingtour ab?
A: Wir treffen uns an meinem Bootssteg in Waldeck-West oder ich hole dich am Parkplatz der ebenfalls in Waldeck ist ab und wir gehen gemeinsam aufs Boot. Alternativ kann ich dich auch mit dem Boot unterwegs einsammeln. Das müsste man dann aber kurzfristig besprechen. Es wird mindestens 4 Stunden geangelt wenn es gut läuft auch länger. Mitbringen solltest du je nachdem essen, trinken, passende Bekleidung, Foto oder Videokamera, Sonnenschutz (Sonnenbrille/Polbrille) und Regenschutz. Alles was du zum angeln benötigst bring ich mit. Nach dem Ende der Tour fahren wir wieder zurück zu meinem Stegplatz oder ich setz dich auch unterwegs nach möglichkeit ab.

F: Sind auch Tagestouren möglich?
A: Tagestouren sind nach Absprache möglich und müssen frühzeitig gebucht werden.

F: Wie kann ich eine Tour bezahlen?
A: Die Touren werden nach Ende in Bar bezahlt. Eine Rechnung bekommst du dann per E-mail zugeschickt.

F: Kann ich auch ein Boot bei dir mieten?
A: Ich vermiete keine Boote. Unter der Rubrik Leihboote habe ich Bootsverleihe am Edersee aufgeführt bei denen du ein Angelboot mieten kannst.

F: Brauch mein Kind beim Vater und Kind angeln einen Angelschein?
A: Dein Kind unter 10 Jahren benötigt KEINEN Fischereischein und gilt als Helfer.

Für Jugendliche von 10 bis 16 Jahren gibt es einen Jugendfischereischein der zum Angeln unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers berechtig. Dieser wird von der Wohnortgemeinde erteilt und berechtigt zum Kauf eines Erlaubnisscheins. Eine Fischereiprüfung ist nicht erforderlich. Der Jugendlich kann dann einen eigenen Erlaubnisschein kaufen und mit zwei Ruten angeln.

Ab 14 Jahren kann die Fischereiprüfung abgelegt werde. Nach Erfolgreicher Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang und bestandener Prüfung kann dann ein „Normaler Fischereischein“ erworben werden. Dieser berechtigt zum eigenständigen angeln (natürlich mit entsprechendem Erlaubnisschein).
Wer alles nochmal genau nachlesen möchte einfach HIER klicken.

Neuerungen ab 2023:
Am 28.11. 2022 wurde ein neues Hessisches Fischereigesetz veröffentlicht
Auf dieser Seite sind die Neuregelungen gegenüber dem HFischG 2010
zusammengestellt, die für die Ausübung der Fischereiaufsicht relevant sind.
Die nachfolgend dargestellten Neuregelungen gelten seit dem 29.11.2022. Aufgrund einer Übergangsrege-
lung im Gesetz treten weitere Änderungen erst in einigen Jahren in Kraft.
Über diese Änderungen werde ich zu gegebener Zeit und rechtzeitig informieren.
Jugendfischereischeine
… dürfen nicht mehr ausgestellt werden. Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet und das sech-zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nun ohne Fischereischein rechtmäßig fischen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

sie üben den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljährigen Person, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, aus

sie ver fügen über eine eigene Fischereierlaubnis(Jugendlichen ohne Fischereischein darf nun eine
Fischereierlaubnis erteilt werden, bisher durften Fischereierlaubnisscheine nur an Fischereischein-
inhaber ausgegeben werden)

die aufsichtführende Person weist das Alter der Jugendlichen auf Verlangen gegenüber den Fische-
reiaufseherinnen und Fischereiaufsehern, dem Personal der Fischereibehörden, den Inhaberinnen
und Inhabern des Fischereirechts und den Fischereipächterinnen und pächtern durch einen amtlichen Lichtbildausweis
unmittelbar nach
.
Jugendliche, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Hessen haben,müssen eine Fischereiabgabe
entrichten. Haben sie die Abgabe nicht entrichtet, bedeutet das nicht unmittelbar, dass sie nicht fischen dürfen, es
ist jedoch eine ordnungswidrige und bußgeldbewehrte Unterlassung.
Vorhandene Jugendfischereischeine gelten zwar weiterhin, sie haben noch höchstens zum Nachweis dafür,
dass die Fischereiabgabe entrichtet wurde,vorübergehend eine Funktion
.
Fischereischeine, die zum eigenständigen Fischen berechtigen, können wie bisher an Personen ab Vollen-
dung des 14. Lebensjahres erteilt werden
(i. d. R.
nur nach dem Bestehen der Fischerprüfung).
Weitere wichtige Änderungen, die die Fischereischeine betreffen, z. B. die lebenslange Gültigkeit der „nor-
malen“ hessischen Fischereischeine, treten erst nach einer Übergangszeit, die spätestens am 31.12.2025
endet, in Kraft.

(Infos gibts unter dem Reiter Angelkarten auf meiner Seite).

Achte bitte darauf das dein Angelschein noch gültig ist, gerade bei 5 oder 10 Jahresscheinen wird das oft vergessen.
Quelle: IG Edersee

F: Kann ich bei dir auch eine Tour auf Hecht buchen?
A: Nein, ich biete nur Touren auf Barsch an.
Als Beifang kann man mit Hecht oder Zander rechnen.

F: Kann ich mit meinem eigenen Angelgerät mit zur Tour kommen?
A: Ja das ist möglich. Du  kannst dich an meinem Leihgerät orientieren um das richtige mitzubringen.
Wenn du dein eigenes Gerät verwenden möchtest habe ich dann aus Platzgründen kein Leihgerät mit dabei.
Bitte beachte das.

F: Kann ich auch mit 3 oder 4 Personen eine Tour buchen?
A: Das Boot bietet Platz für 2 Gäste und mich (also insgesamt 3 Personen).
Eine Tour mit mehr Personen gleichzeitig ist leider nicht möglich.
Es ist jedoch möglich die Tour aufzuteilen z.B.in Vormittags und Nachmittags oder auf 2 Tage.
Schreib mir einfach eine Nachricht und wir besprechen das zusammen.